Category: Bürgerservice
Sollten Sie auf der Insel Hiddensee Betten vermieten, müssen Sie dies beim Eigenbetrieb der Insel Hiddensee, dem Hiddenseer Hafen- und Kurbetrieb anzeigen. 
Wenn Sie eine Vermietung oder ein Gewerbe auf der Insel ausführen, sind Sie zur Zahlung der Fremdenverkehrsabgabe verpflichtet. 
Beispiel: Sie vermieten 2 Betten, die Abgabe der Fremdenverkehrsabgabe beträgt dann 10,- € für das gesamte Jahr. 
Keine große Abgabe, aber sie sorgt dafür, dass es ein Allgemeines Marketing sowie kostenfreie Broschüren für die Gäste gibt. 
 
Auch sind Sie bei Vermietungen verpflichtet die Kurabgabe von Ihren Gästen zu kassieren und im Eigenbetrieb der Gemeinde abzurechnen. Diese beträgt im Sommer 2,00 € und im Winter 1,50 € pro Tag pro Person. Kinder unter 18 Jahren zahlen keine Kurabgabe. 
 
Die Abrechnung der Kurabgabe muss Quartalsweise vorgenommen werden.
 
Sollten Sie Ihre Unterkunft durch einen Vermittler betreuen lassen, prüfen Sie hierzu Ihren Vermittlungsvertrag ob er die Kassierung der Kurabgabe übernimmt, dies entbindet den Vermieter jedoch nicht von einer eigenen Verpflichtung.
 
Sie als Eigentümer sind in der Pflicht der Zahlung, kontrollieren und fragen Sie regelmäßig Ihren Vermittler, ob die ordnungsgemäße Kassierung sowie die Abrechnung der Kurabgabe in der Gemeinde erfolgt ist. 
 
 
ACHTUNG HINWEIS
 
Sie als Vermieter sind für die Einhaltung des seit 2015 in Kraft getretenen Bundesbeherbergungsgesetztes verpflichtet. Es findet keinerlei Unterscheidung zwischen der Art der Unterkunft statt.
Die Verwaltung des luxuriösen Hotels ist davon ebenso betroffen wie der Wohnungsmieter, der eines seiner Zimmer für Touristen oder Monteure zur Verfügung stellt.
 
Wenn Sie einen solchen Meldeschein nicht ausfüllen, riskieren Sie empfindliche Bußgelder: Bereits der einmalige Verstoß kann mit einer Sanktion von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Bei mehrmaligen Vergehen wird die Genehmigung zur Vermietung entzogen. 
WICHTIG, gewerbliche wie private Anbieter sind gleichermaßen von der Regelung betroffen.
 
Der Mieter muss seine persönlichen Daten angeben und diese Ihnen als Vermieter so mitzuteilen, dass Sie damit den Meldeschein ausfüllen können. Relevant sind:
  • Das Datum des An- und das Datum des geplanten Abreisetages
  • Der Vor- sowie der Familienname
  • Das Geburtsdatum und gegebenenfalls der Geburtsort
  • Die aktuell gültige Staatsangehörigkeit
  • Die behördlich registrierte Anschrift
Freiwillig kann er darüber hinaus weitere Angaben hinterlegen. So etwa die Telefonnummer, die Mailadresse oder bei Arbeitern auch die Anschrift des Betriebes. Solche Informationen sind für die amtliche Registrierung regelmäßig aber nicht erforderlich. Dennoch dürften sie für die Erhebung einer örtlich vorliegenden Kurtaxe wichtig sein.
 
Der Gast muss den Beleg der Registrierung weiterhin per Hand unterschreiben. Er bestätigt damit die Richtigkeit der getätigten Angaben.
Zudem besitzt er die Wahl: Einerseits können Sie das Dokument ausdrucken und signieren lassen. Andererseits ist das Leisten der Unterschrift über ein digitales Pad möglich, das den Schriftzug direkt auf den Computer überträgt und in das Formular einfügt.
 
In der rechtlichen Gültigkeit weisen beide Varianten keine Unterschiede auf. Gleiches gilt für die Ihrerseits zu leistende Signatur, da Sie ebenfalls die Korrektheit aller Informationen gegenzeichnen müssen.