Category: Bürgerservice
Ihnen als Vermieter kommt die Pflicht zu, die digital gespeicherten oder die auf Papier ausgedruckten Dokumente für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Kommt es bezüglich eines Gastes im Verlauf einiger Monate zu offenen Fragen, ist eine Durchsicht Ihrerseits als Gastgeber seiner Unterlagen jederzeit möglich. Diese haben Sie sogar auf Nachfrage den Dienststellen auszuhändigen.
Kommen Sie dieser Pflicht – oder dem Erfordernis des Aufbewahrens – nicht nach, drohen Ihnen Bußgelder und der Entzug der Genehmigung zur Vermietung des Wohnraums.Als Länge des Zeitraums für die Aufbewahrung werden 12 Monate angegeben. Die Frist beginnt am Tag, an dem der Gast die Anmeldung bei Ihnen vornimmt.
 
ACHTUNG für das Finanzamt müssen allerdings Verträge und ähnliches länger aufbewahrt werden.