
Willkommen auf Hiddensee – einer Insel, die bewusst autofrei ist. Unsere Wege, Plätze und Straßen gehören vor allem den Menschen zu Fuß, den Radfahrenden und dem Pferdeverkehr. Dieses besondere Miteinander macht Hiddensee aus: leise, sicher und naturnah. Um diese Qualität zu bewahren, sind motorisierte Fahrzeuge auf der Insel grundsätzlich nicht zugelassen. Deshalb bedarf jede Nutzung mit motorisierten Fahrzeugen einer vorherigen Sondernutzungserlaubnis.
Wir bitten um Verständnis: Sondernutzungen werden sehr sorgfältig und nur in begründeten Ausnahmefällen befristet erteilt. Die Insel ist unser gemeinsames Gut – ihr Schutz hat Vorrang. Wo immer eine „autofreie“ Lösung möglich ist, hat sie Priorität. Genehmigungen kommen daher vor allem dort in Betracht, wo es wirklich keine zumutbare Alternative gibt, etwa bei medizinisch notwendigen Transporten oder zwingenden, größeren Bau- bzw. Versorgungsmaßnahmen.
Wenn Sie meinen, dass in Ihrem Fall eine Sondernutzung unvermeidbar ist, stellen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig. Die Bearbeitung erfordert Sorgfalt und Abstimmung – planen Sie daher mindestens 14 Tage Vorlauf ein. Zuständig ist der Eigenbetrieb Hiddenseer Hafen- und Kurbetrieb. Wir beraten Sie gern, welche inselverträglichen und „autofreien“ Transportmöglichkeiten in Frage kommen – oft gibt es pragmatische Lösungen, die den Charakter Hiddensees bewahren.
Vielen Dank, dass Sie mithelfen, Hiddensee leise, sicher und liebenswert zu erhalten.
✅ Ja. Fahrräder und zulassungsfreie E-Fahrräder (Pedelecs bis 25 km/h) dürfen ohne Genehmigung genutzt werden, da sie nicht als „motorisierter Fahrverkehr“ im Sinne der Sondernutzungssatzung gelten, weil sie nicht selbstständig, d.h. ohne motorisierten Antrieb fahren können.
❌ Nein. Der Betrieb von E-Scootern ist auf Hiddensee verboten. Da diese bestimmungsgemäß durch Motorkraft betrieben werden, wäre das Fahren nur mit Sondernutzungserlaubnis zulässig; eine Erteilung erfolgt im Regelfall nicht.
✅ Für medizinisch im Einzelfall notwendige Krankenrollstühle oder medizinisch zugelassene Transportmittel mit Nachweis der Krankenkasse zur Notwendigkeit im Einzelfall wird eine Erlaubnis erteilt.
✅ Ja. Jedes Fahrzeug, das von selbst fährt (mit Motorkraft), benötigt eine Sondernutzungsgenehmigung. Ausnahmen bestehen für dienstlich erforderliche Einsätze öffentlicher Aufgabenträger (z.B. Rettungsdienst, Abfallentsorgung). In nur in sehr seltenen, begründeten Ausnahmefällen können darüber hinaus Sondernutzungserlaubnisse erteilt werden, insbesondere ist dies im Einzelfall denkbar für:
❌ Nein. Private PKW sind grundsätzlich nicht zugelassen.
✅ Dies ist ebenfalls nur ausnahmsweise möglich. Die Sondernutzungssatzung enthält eine Sonderregelung für E-Fahrzeuge, wenn diese: keine zumutbare andere, „autofrei“ Transportlösung im Einzelfall möglich ist.
❌ Fahrzeuge über Bei befestigten Straßen und Plätzen: 10 t Gesamtgewicht, bei unbefestigten Straßen, Wegen und Plätzen: 7,5 t Gesamtgewichtsind grundsätzlich nicht zugelassen. Großanlieferungen sind in kleineren, inselkompatiblen Einheiten durchzuführen. die Hiddenseer Insellogistik hilft Ihnen gern weiter!
✅ Für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz, kirchliche Prozessionen, Straßenmusik (max. 30 Minuten) und zum (rücksichtsvollen) Anbringen von Festdekoration ist keine Genehmigung erforderlich.
💰 Es fallen Gebühren gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde an.
📄 Antrag mindestens 14 Tage vorher schriftlich zu stellen und zu begründen, anzugeben ist auch:
Ansprechpartner