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Angeln auf der Insel Hiddensee

Das Angeln ist in den Küstengewässern rund um Hiddensee grundsätzlich erlaubt. Benötigt wird neben einem gültigen Fischereischein ebenfalls eine Angelerlaubnis. Gäste ohne Fischereischein können einen befristeten Touristenfischereischein bei der Insel Information Hiddensee in Vitte (Tel: 038300/608685) und über die Amtsverwaltungen auf der Insel Rügen, u.a. Amt West Rügen, Dorfplatz 2, 18573 Samstens, Tel. 038306/1590, Homepage: www.amt-westruegen.de erwerben. 

Für diesen Fischereischein sind gemäß §4 o. g. Verordnung Gebühren zu entrichten.

Für nähere Informationen zum Angeln, Grundlagen der Fischereiausübung, Schongebiete, fischereirechtliche Bestimmungen in Mecklenburg Vorpommern u.v.m., können Sie bei der Insel Information Hiddensee das Faltblatt: 


Angeln in Mecklenburg-Vorpommern“ erhalten. 

Bitte beachten auch Sie die besonderen Bestimmungen und Verhaltensregeln für das Angeln im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft. Informationen dazu erhalten Sie in dem Faltblatt „Angeln im Nationalpark“, welches Sie ebenfalls bei der Insel Information Hiddensee bekommen.

Erwerb einer Angelerlaubnis

Neben der Fischereischeinpflicht ist der Erwerb einer Angelerlaubnis für Küstengewässer des Landes Mecklenburg Vorpommern notwendig. Diese erhalten Sie in der Insel Information Hiddensee in Vitte, Achtern Diek 18a und in der Insel Information in Kloster, Hafenweg 15.

Folgende Angelscheine können erworben werden:

Kinder bis 14 Jahren können in Begleitung eines Erwachsenen, der über eine Angelerlaubnis verfügt, kostenlos angeln.

Auch online kann eine Angelerlaubnis beantragt werden, unter der Seite erlaubnis.angeln-mv.de