Es besteht die Möglichkeit, am Vorbereitungslehrgang zur Fischereiprüfung auf Hiddensee teilzunehmen.
Beginn: 02.12. - 04.12.2011
mit Prüfung am 05.12.11, 16.00 Uhr
Lehrgangsort: Hiddensee
Kontakt: Nils Gottschalk, M: 0171/8264375
ng-hlg@gmx.de
Angeln in den Gewässern der Inseln Rügen, Hiddensee und Ummanz
Die Gewässer der Insel Rügen, Hiddensee und Ummanz gehören zu den fischreichsten in ganz Deutschland. Dazu zählen hauptsächlich der Große und Kleine Jasmunder Bodden, Kubitzer Bodden, der Schaproder Bodden und die Brackgewässer, die sich rund um die Insel in den Buchten befinden. Die Verbindung zu der Ostsee und damit der regelmäßige Wasseraustausch sorgt für ausreichend Sauerstoff und Pflanzenbildung. Somit sind die Nahrungsgrundlagen und ideale Laichgründe für viele Fischarten vorhanden. Beachtet werden sollten aber auf jedem Fall die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zur Ausübung der Angelfischerei des Landes Mecklenburg Vorpommern. Neben den Schonzeiten und Mindestmaßen gibt es Laich- und Fischschongebiete.
Als Kurzfassung können Sie bei uns das Faltblatt: "Angeln in Mecklenburg-Vorpommern" erhalten.
Weiterhin sollten Sie die Bestimmungen und Verhaltensregeln für das Angeln im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft einhalten. Auch die Nationalparkverwaltung hat hier für zusammenfassend ein Faltblatt zusammengestellt: „Angeln im Nationalpark" , welches Sie bei uns bekommen.
Antragstellung für einen zeitlich befristeten Fischereischein - Touristenfischereischein
Gemäß § 1 Abs. 1 über Verordnung über den zeitlich befristeten Fischereischein in M-V vom 06.06.2005 (GVOBl. M-V, S. 254) wird der zeitlich befristete Fischereischein auf Antrag erstellt.
Der zeitlich befristete Fischereischein kann je Antragsteller nur einmal je Kalenderjahr und nur für die Dauer von bis zu 28 aufeinander folgenden Tagen erteilt werden.
Gemäß § 3 ist für die Erteilung und Entziehung des zeitlich befristeten Fischereischein der Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Ordnungsbehörde zuständig.
Für die Ausübung des Fischfangs sind die grundsätzlichen Bestimmungen des Landesfischereirechtes zu beachten. Neben der Fischereischeinpflicht (FS auf Lebenszeit oder Touristen-FS) ist der Erwerb einer Angelerlaubnis für Küstengewässer des Landes MV notwendig.
Für die Erteilung des befristeten Fischereischein von Bürgen und Gästen der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee ist das Amt West Rügen, Dorfplatz 2, 18573 Samstens, Tel. 038306/1590 zuständig. >Homepage: www.amt-westruegen.de
Für diesen Fischereischein sind gemäß § 4 o. g. Verordnung Gebühren in Höhe von 20,- EUR zu entrichten.
Erwerb einer Angelerlaubnis
Neben der Fischereischeinpflicht ist der Erwerb einer Angelerlaubnis für Küstengewässer des Landes MV notwendig.
Diese erhalten Sie im Büro der Insel Information Hiddensee in Vitte, Norderende 162.
Folgende Angelscheine können erworben werden:
Tageskarte 5,-- EUR
Wochenkarte 10,-- EUR
Jahreskarte 20,-- EUR
Jahreskarte für Jugendliche (bis 17 Jahre) 10,-- EUR
Kinder bis 10 Jahren können in Begleitung eines Erwachsenen, der über eine Angelerlaubnis verfügt, kostenlos angeln.
HOCHSEEANGELN
Zustieg ab Hafen Neuendorf
Kutter Albatros pro Tour 40,00 EUR inkl. Mittag
Abfahrt Neuendorf
ab 8 Personen holt der Kutter die Interessenten von Neuendorf ab
unter 8 Personen wird ein Charterboot zusätzlich nach Neuendorf gebracht (Kosten: 20,00 EUR)
Es werden auch Gutscheine angeboten.
Buchung Herrn Diederich, Hafenamt Schaprode Tel.: 038309/1209
oder per E-Mail an: hafenamt-schaprode@t-online.de
ANGELBOOT auf der Ostsee
Ansprechpartner:
Surf & Segel Hiddensee
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Kay Petersen
In den Dünen 68
18565 Vitte
Telefon: 038300/60 525
Fax: 038300/60 526
Mobil: 0170/83 252 85
@ und www.surfundsegelhiddensee.de
Hafen- und Kurbetrieb der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee, Norderende 162, 18565 Vitte,
Telefon 03 83 00 - 642 0, Fax 642 15
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